Altenpflege Salzgitter
Erfahrene, fürsorgliche Pflegekräfte.Zuverlässig, flexibel, immer erreichbar. Über 25 Jahre Erfahrung in ambulanter Pflege.
Zuverlässig, flexibel, immer erreichbar. Über 25 Jahre Erfahrung in ambulanter Pflege.
Der geforderte Inhalt ist aktuell noch nicht vorhanden, bitte versuchen Sie es bald erneut.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen, pflegenden Angehörigen oder sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt.
Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen. Betreuungsmaßnahmen können bspw. gemeinsamen Freizeitaktivitäten nachgehen oder Hilfe im Alltag sein.
*Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Die Entlastungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen ersten Grades eine Auszeit von der Pflegetätigkeit. Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich kann genutzt werden, um qualitätsgesicherte Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Pflege soll die Betreuung der Pflegebedürftigen ermöglichen, wenn die Pflegenden zeitweise entlastet werden müssen, etwa durch Urlaub oder Krankheit.
*Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Schon seit 1994 begleitet unser Pflegeteam qualifiziert, freundlich und zuverlässig Menschen in jeder Lebenssituation. Ziel ist es, die Gesundheit und Selbstständigkeit von Menschen zu schützen, dauerhaft zu bewahren oder wieder herzustellen. Qualität ist uns dabei sehr wichtig. Wir erbringen eine individuelle und professionelle Pflege, unter Berücksichtigung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse. Wir erfüllen sämtliche Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und wir sind immer für Sie da, wenn es um die medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung geht.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen.
Die Entlastungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen ersten Grades eine Auszeit von der Pflegetätigkeit. Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich kann genutzt werden, um qualitätsgesicherte Leistungen in Anspruch zu nehmen.